Als Jurist und Mediator konzentriere ich mich auf die außergerichtliche und gütliche Lösung von Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Weg der Mediation.
Durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlungen können kosten- und nervenaufreibende Prozesse vermieden werden. Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte nur das letzte Mittel sein, um die Mandanten vor Nachteilen zu bewahren.
Meine inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte sind das Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Datenschutzrecht, öffentliches Baurecht, Beamtenrecht und Schulrecht. Meine Fachkompetenz umfasst aber auch das Zivilrecht und dort das Allgemeine Vertragsrecht, Erbrecht und Nachbarrecht.
Mediation bezeichnet ein strukturiertes Verfahren zur Lösung von Konflikten. Am Ende des Verfahrens gibt es keine Verlierer. Die Konfliktparteien arbeiten freiwillig und aktiv daran mit, eine Lösung zu finden. Diese Lösung orientiert sich nicht nur am geltenden Recht, vielmehr bezieht sie sämtliche Interessen der Konfliktparteien mit ein. Strenge Vertaulichkeit kennzeichnet die Mediation.
Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien durch hilfreiche Fragen und Anregungen. Er leistet gleichsam Hilfe zur Selbsthilfe. Er ist jeder Partei gleichermaßen verpflichtet.